KfW-geförderte Beratung im Krisenfall

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KfW-geförderte Beratung im Krisenfall

Sie sind trotz guter Marktchancen aufgrund einer unerwarteten wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten. Nutzen Sie die Kompetenz eines externen Unternehmensberaters, der mit Ihnen zunächst die Schwachstellen Ihres Unternehmens analysiert und danach mit Ihnen den Weg aus der Krise meistert. Ziel ist es, Ihre schwierige Situation zu überwinden und die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens wiederherzustellen.

1. ETAPPE: RUNDER TISCH (RT)
Sie erhalten einen Zuschuss zum Beraterhonorar, bis zu 1.600 Euro. Im Programm Runder Tisch profitieren Sie als Unternehmen in Schwierigkeiten von der kompetenten Beratung durch einen Unternehmensberater. Diese professionelle, externe Beratung wird durch Zuschüsse gefördert. So bleiben die Kosten für Sie überschaubar.

Ihr Nutzen

  • Zugriff auf qualifizierte Beraterinnen und Berater aus der KfW-Beraterbörse
  • kompetente Schwachstellenanalyse mit Lösungsvorschlägen und Fortführungsprognose
  • Antragsbetreuung durch Regionalpartner vor Ort

Von diesem Programm profitieren kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, die trotz guter Marktchancen aufgrund einer unerwarteten wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind. Das Förderprogramm unterstützt Sie mit Zuschüssen zu Beratungskosten, die bei Erstellung einer Schwachstellenanalyse entstehen. Unter Moderation der Regionalpartner suchen Sie mit Ihren Gläubigern eine tragfähige Lösung zur Überwindung der Krisensituation.

Ihr Berater erhält im Rahmen des Förderprogramms Runder Tisch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 160 Euro netto pro Tag. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Gefördert werden bis zu 10 Tagewerke. Sie bezahlen lediglich die Umsatzsteuer auf das Netto-Beraterhonorar und die Fahrtkosten Ihres Beraters in Höhe der gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen. Ihren Antrag stellen Sie bitte bei einem Regionalpartner der KfW (www.rp-suche.de). Nicht gefördert werden Unternehmen, die bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben oder die aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage bereits verpflichtet sind, Insolvenz anzumelden.

2. ETAPPE: TURN AROUND BERATUNG (TAB)
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass eine Schwachstellenanalyse durchgeführt wurde. Es ist nicht Bedingung, aber natürlich vorteilhaft, wenn Sie dafür den „Runden Tisch“ nutzen. Sie erhalten einen Zuschuss zum Beraterhonorar

  • 75 %, bis zu 6.000 Euro in den neuen Bundesländern und Lüneburg
  • 50 %, bis zu 4.000 Euro in den alten Bundesländern und Berlin außer Lüneburg

Der Berater muss bei uns gelistet sein und klare Qualitätskriterien erfüllen. In der KfW-Beraterbörse können Sie bequem nach einem Coach in Ihrer Nähe suchen. Die Turn Around Beratung klärt wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen in Ihrem Unternehmen, wenn es sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befindet. Mit Hilfe der Beratung können Sie die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens wiederherstellen. Die professionelle, externe Beratung wird durch Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

Ihr Nutzen

  • bis zu 75 % Zuschuss zu den förderfähigen Beratungskosten
  • kompetente Begleitung durch zugelassene Beraterinnen und Berater der KfW-Berater-börse
  • Antragsbetreuung durch unsere Regionalpartner vor Ort

Sie profitieren von diesem Programm als kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist und dennoch über eine positive Fortführungsprognose verfügt. Ihr überwiegender Geschäftszweck ist nicht auf die entgeltliche Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, die Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung oder Buchprüfung ausgerichtet. Mit diesem Förderprogramm finanzieren Sie eine professionelle externe Beratung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Wiedererlangung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die Turn Around Beratung liegt bei 8.000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters beträgt 800 Euro netto. Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Sie folgende prozentualen Zuschüsse auf das Beraterhonorar:

  • 75 % in den neuen Bundesländern sowie in der Region Lüneburg
  • 50 % in den alten Bundesländern und Berlin.

Nicht gefördert werden Unternehmen, die bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben oder die aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage bereits verpflichtet sind, Insolvenz anzumelden sowie Unternehmen in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts.

Training und Weiterbildung für Fach- und Führungskräfte Akademie für Manager

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