Die KfW unterstützt Existenzgründer durch Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Das Programm bietet: [list style=“orb“ color=“red“]
- Unterstützung bei wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen
- Es eignet sich für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmer bis zu 5 Jahre nach Gründung
- Starke Förderung für Gründung aus der Arbeitslosigkeit
- Das Gründercoaching ist kombinierbar mit anderen Fördermitteln [/list]
Gründer erhalten einen Zuschuss zum Honorar eines Unternehmensberaters der KfW-Beraterbörse. Das Nettohonorar des Beraters kann bis zu 6.000 Euro betragen, das förderfähige Tageshonorar bis zu 800 Euro netto. [list style=“orb“ color=“red“]
- Förderung neue Bundesländer und Lüneburg: max. 6.000 Euro, Zuschuss 75 % = 4.500 Euro
- Förderung alte Bundesländer und Berlin; max. 6.000 Euro, Zuschuss 50 % = 3.000 Euro [/list]
Sonderfall: Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Die Förderung beträgt für das gesamte Bundesgebiet 4.000 Euro, wobei 90 % = 3.600 Euro von der KfW getragen werden.
Ihre Kosten betragen in diesem Fall lediglich [list style=“orb“ color=“red“]
- Ihr Eigenanteil am Beraterhonorar = 400 €
- die Fahrtkosten des Beraters
- sonstige Nebenkosten in der Beraterrechnung (vorab abzustimmen)
- die Mehrwertsteuer des Rechnungsbetrags [/list]
Rufen sie mich unverbindlich an: 089 4115 4887. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und unterstütze Sie bei der Antragsstellung.